Prof. Dr. Svenja Thiel Prof. Dr. Klaus P. Stulle

AGB

§ 1 Allgemeines, maßgebliche Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Vertrags-/ Geschäftsverkehr zwischen Thiel & Stulle und den Auftraggebern, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erneut erwähnt werden. Sie gelten ausschließlich auch dann, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand/ Leistungsumfang/ Leistungsänderungen

(1) Gegenstand des Auftrags ist grundsätzlich die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, und nur bei gesonderter, expliziter Vereinbarung die Erstellung eines Werkes sonstiger Art. Leistungsänderungen Auftrages sind möglich. Sofern sich daraus ein zusätzlicher Mehraufwand ergibt, ist dieser zusätzlich zu vergüten.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber bis 4 Wochen vor Projektstart werden 25% der vereinbarten jeweiligen Vergütung, bei späterer Kündigung die gesamte vereinbarte jeweilige Vergütung in Rechnung gestellt. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Absage bei dem Auftragnehmer.
(3) Kann der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die zugesagte Leistung zu dem angebotenen Termin nicht erbringen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten. Kommt eine Einigung auf einen Ausweichtermin nicht zustande, ist der Auftraggeber frei, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Ersatz.

§ 3 Vergütung

Die für die Leistungen von Thiel & Stulle vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %). Angefallene Reiseaufwendungen und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf die nach Beleg abgerechneten Reiseaufwendungen wird nicht nochmals Mehrwertsteuer erhoben.

§ 4 Abrechnung, Fälligkeit und Verzug

Die Thiel & Stulle erstellt hinsichtlich der Tätigkeiten gegenüber dem Auftraggeber monatlich eine Abrechnung unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeiten im Abrechnungszeitraum zu dem vereinbarten Tageshonorarsatz. Das Honorar ist sofort mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung kein anderer Termin bestimmt ist.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

(1) Bis zur vollständigen Ausgleichung sämtlicher Honoraransprüche behält sich Thiel & Stulle das Eigentum sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von Thiel & Stulle erstellten Unterlagen vor.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Thiel & Stulle auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Gewährleistung und Schadensersatzhaftung

(1) Thiel & Stulle wird nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber den Erfolg der Beratung anstreben, übernimmt aber keine Haftung für einen bestimmten Erfolg. Soweit die Beratungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden oder von ihm gebucht werden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in anderen Räumlichkeiten ist eine Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Auftraggebers oder der Teilnehmenden (Garderobe, Material etc.).
(2) Weist die Dienstleistung oder das Werk von Thiel & Stulle bei Gefahrübergang einen Mangel auf, so ist Thiel & Stulle zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Thiel & Stulle durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen zu Lasten von Thiel & Stulle.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder erfolgt sie nicht in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist oder verweigert Thiel & Stulle die Nacherfüllung, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Entgeltes (Minderung) zu verlangen.
(4) Führt ein Mangel zu einem Schaden, so haftet Thiel & Stulle nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit es sich um einen Personenschaden handelt oder soweit er auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(5) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Bestellers gegen Thiel & Stulle ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um die fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf der Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen Schaden des Bestellers beschränkt. Thiel & Stulle haftet nicht für Schäden in Form von entgangenem Gewinn, nutzlosen Aufwendungen oder sonstigen Vermögensschäden des Bestellers.
(6) Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 Absatz II, 311a BGB) beschränkt sich die Ersatzpflicht von Thiel & Stulle auf das negative Interesse.
(7) Soweit die Haftung von Thiel & Stulle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten. Auf Wunsch werden entsprechende Verpflichtungserklärungen auch von seinen Mitarbeitern oder Kooperationspartnern unterschrieben, sofern diese im Rahmen des Auftrags zum Einsatz kommen.

§ 9 Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

(1) Kündigt der Besteller in Auftrag gegebene Konzeptionsarbeiten, nachdem Thiel & Stulle mit der Ausarbeitung begonnen hat, jedoch vor deren Fertigstellung, so steht der Thiel & Stulle die volle vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu. Thiel & Stulle ist berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung geltend zu machen. Hierbei steht es dem Besteller frei, darzulegen und nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden als 50 % der Auftragssumme entstanden ist. Thiel & Stulle steht es frei, nachzuweisen, dass hier ein höherer Schaden als 50 % entstanden ist.
(2) Kann die in Auftrag gegebene und  bereits terminierte Beratungsleistung  wegen eines in der Verantwortungssphäre des Auftraggebers liegenden Grundes nicht erfolgen, so steht Thiel & Stulle ein Ausfallhonoraranspruch zu, dessen Höhe sich nach den im Angebot/Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung richtet. Beiden Parteien steht es frei, jeweils nachzuweisen, dass der tatsächliche Ausfallschaden höher oder niedriger ist, als die individuell vereinbarte Pauschale.
(3) Der Ausfallhonoraranspruch gemäß den getroffenen Vereinbarungen ist zum ursprünglichen Beratungstermin fällig. Ein Rückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen.

§ 10 Sonstiges

(1) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von Thiel & Stulle bestimmt. Thiel & Stulle ist berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der vorgehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.